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28.11.2019

In die Zukunft investieren, Handlungsfähigkeit mit einem ausgewogenen Haushalt erhalten

SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

SPD-Ratsfraktion ist nach Haushaltsklausur zuversichtlich: Dortmund ist weiter auf einem guten Weg

 

Die SPD-Fraktion betreibt Haushaltspolitik mit Augenmaß und spart die Stadt nicht kaputt. Wir investieren in die Zukunft. In den letzten Jahren wurden viele Anstrengungen unternommen, um die Handlungsfähigkeit mit genehmigten Haushalten zu erhalten. Eine Haushaltssicherung mit Auflagen aus Arnsberg würde bedeuten, dass die Stadt ihre freiwilligen Leistungen (z. B. Erteilung von Musikunterricht, Betrieb des Kinder-NEF, Behindertenfahrdienste, Betrieb von Bädern und Sporteinrichtungen) auf den Prüfstand stellen bzw. Steuern erhöhen müsste. Die Anstrengungen, u. a. durch das Memorandum, haben sich im Jahresabschluss 2018 bezahlt gemacht und es konnte ein Jahresüberschuss von 20,3 Millionen Euro erzielt werden. Dies konnte erreicht werden, ohne dass die Bürger*innen spürbare Leistungseinbußen (z. B. Schließung von öffentlichen Einrichtungen) hinnehmen mussten.

 

Mit Blick auf die Zukunft legt die SPD-Ratsfraktion Wert auf gezielte Investitionen, so u. a. im Personalbereich. Wir haben die demografische Entwicklung schon lange im Blick, der Wissenstransfer muss im Rahmen der Altersfluktuation gewährleistet sein und es müssen Kapazitäten geschaffen werden, um z. B. Investitionsengpässe aufgrund fehlender Fachkräfte zu reduzieren. Es wurden bereits 242 neue Stellen bedarfsgerecht geschaffen. Um dem Fachkräftemangel und der demografischen Entwicklung zu begegnen wird die Anzahl der Auszubildenden bei der Stadtverwaltung von 302 Menschen in 2019 auf 398 Menschen in 2021 erhöht. Hierbei ist auch ein neuer Ausbildungsberuf geschaffen worden: Fachkraft für Ordnung und Sicherheit. Um die Auszubildenden kompetent an ihren Beruf heranzuführen, unterstützen wir die Gründung des Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK).

 

Dortmund muss lebens- und liebenswert bleiben, hier sieht sich die SPD-Ratsfraktion auch in klarer Verantwortung für die zukunftigen Generationen. Dazu gehört u. a. für alle bezahlbarer Wohnraum, attraktive und moderne Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie ein sinnvoller Mobilitätsmix im Zeichen von Klimawandel und Luftreinhaltung. Auch im Rahmen der Digitalisierung sieht die SPD-Ratsfraktion noch Aufgaben auf Dortmund zukommen, die neue Chancen für eine weitere positive Entwicklung unserer Stadt bedeuten können.

 

Dabei bleibt ein genehmigungsfähiger Haushalt das Ziel der SPD-Fraktion. „Mit dem Haushaltsplan für 2020/21 hat die Verwaltung wiederum einen genehmigungsfähigen Haushalt vorgelegt, auch wenn sich die erhofften positiven Prognosen des Vorjahres leider nicht bestätigt haben“, erklärt Heinz-Dieter Düdder, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. Norbert Schilff, SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Dortmund, ergänzt: „Die Bezirksregierung in Arnsberg entscheidet letzen Endes über die Genehmigung des Haushalts, dennoch gehen wir davon aus, dass die Genehmigung erteilt wird“. Mit dem geplanten Fehlbedarf in Höhe von rund 52,6 Millionen Euro für 2020 bzw. 55,8 Millionen Euro für 2021 wird die „5-%-Grenze“ des § 76 GO NRW unterschritten. Dies bedeutet, dass die Stadt Dortmund rd. 25 (2020) bzw. 19 (2021) Millionen Euro von der Haushaltssicherung entfernt bleibt. Mittelfristig werden allerdings auch diese Prognosen schlechter, die sich im wesentlichen durch die Verschlechterungen bei den Gewerbesteuereinnahmen ergeben. Zudem entwickeln sich die Einnahmen nicht im gleichen Umfang wie die Ausgaben.

 

Positiv sieht die SPD-Ratsfraktion, dass die Stadt Dortmund auch weiterhin investieren wird. Das Investitionsvolumen bleibt mit 246 bzw. 258 Millionen Euro auf einem hohen Niveau und wird im wesentlichen Schul-, Sport- und Verkehrsinfrastruktur verbessern. „Der Haushalt ist damit gleichzeit das größte jemals dagewesene Investitionspaket für unsere Stadt”, freuen sich Norbert Schilff und Heinz-Dieter Düdder.

 

Die SPD-Fraktion wird für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 12.12.2019 den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan beschließen und darüber hinaus folgende Anträge einbringen:
 

  1. Digitalisierung bei Feuerwehr und Rettungsdienst
    Die Verwaltung wird beauftragt bei der Feuerwehr ein – zunächst auf fünf Jahre befristetes Projekt – „Digitalisierung in der Gefahrenabwehr“ zu starten. Ziel des Projektes ist es, eine zukunftsweisende Struktur zur Bewältigung der mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen zu erarbeiten und erste konkrete Projekte unter Einsatz zeitgemäßer Technologien für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz schnell und zielführend umzusetzen. Hierzu gehört auch der Einsatz von telemedizinischen Assistenzsystemen im Rettungsdienst. Für die Umsetzung des Projektes sollen schnelle Prozesse für Auswahl, Beschaffung und Einführung von digitalen Systemen entwickelt und erprobt werden.
    Hierzu sind folgende Mittel erforderlich:
    2020        90.000 Euro
    2021 fortfolgend bis zum Projektende 150.000 Euro
     
  2. Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
    Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung ein ganzheitliches Konzept zur Vermittlung von Digital- und Medienkompetenz für alle gesellschaftlichen Bereiche zu erstellen. Unter Federführung von 1/CIO stellt die Stadtverwaltung eine Projektstruktur ressortübergreifend auf, um das gewünschte Konzept unter Beteiligung aller Medienkompetenz- und Bildungsbereiche für Kultur, Medien, Wirtschaft, Soziales und Jugend der Stadt Dortmund erarbeiten zu lassen. Das Konzept sichert eine generationsübergreifende Teilhabe, die auch im Hinblick auf Bildung und sozialer Ausgangssituation nicht selektiv wirkt. Kreiert werden soll ein übergreifendes vernetztes Bildungssystem, das flächendeckend Bibliotheken, Weiterbildungsangebote, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenbüros, die UZWEI im Dortmunder U, das Zentrum für Medienkompetenz ZMi.DO, Dortmunder Systemhaus, Digitale Bildung im Fachbereich Schule, das Dietrich-Keuning-Haus und den Hochschulen in geeigneter Form integriert. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Art technische Bürgerschule stadtweit installiert werden kann. Das Konzept zur Umsetzung unter Einbeziehung aller Medienkompetenz- und Bildungsbereiche der Stadt Dortmund wird dem Rat zum Beschluss im 1. Quartal 2020 vorgelegt.

    Zur Aufstellung der Projektstruktur und der Umsetzung wird 1/CIO ab dem Jahr 2020 ein konsumtives Budget i. H. v. 150.000 Euro p. a. zur Verfügung gestellt.
     
  3. Neuorganisation Bürgerdienste
    Bei den Bürgerdiensten besteht dringender Handlungsbedarf, um die Dienstleistungsqualität für die Bürger*innen wieder zu steigern und die Arbeitsbelastung für die dort eingesetzten Beschäftigten zu ver-bessern.
    Die Bürgerdienste werden deshalb aufgefordert, im ABöAB zum Ende des 1. Quartals 2020 im Rahmen der zugesagten Berichterstattung zur Neuorganisation der Bürgerdienste konzeptionelle Lösungswege für eine dauerhafte Optimierung der Dienstleistungen bei den Bürgerdiensten darzustellen. Dabei sind nachfrageorientierte Öffnungszeiten, die Weiterentwicklung des digitalen Angebotes, personalwirtschaftliche und technische Rahmenbedingungen sowie die Steuerung der Kundenströme zu berücksichtigen. Falls zur Optimierung der Prozesse externe Beratung notwendig wird, sind entsprechende Mittel nachträglich aus dem Gesamthaushalt bereitzustellen.
     
  4. Verbesserung der Gewerbeanmeldung
    Eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung benötigt ein optimales Verfahren zur Gewerbeanmeldung. Die Verwaltung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die begonnenen Personalbesetzungsverfahren für die entsprechenden Organisationseinheiten des Ordnungsamtes zügig umgesetzt werden. Insbesondere neue Mitarbeiter*innen in diesem Bereich sind einzuarbeiten und bedarfsgerecht zu schulen. Das Ordnungsamt wird beauftragt, die Verfahren zur Gewerbeanmeldung weiter zu optimieren und kunden- bzw. mittelstandsfreundlicher für die Zukunft aufzustellen. Zum Ende des 1.Quartals 2020 wird das Ordnungsamt gebeten, dem ABöAB über die Effektivität und Nutzen des neuen Gewerbeserviceportals zu berichten.
     
  5. Neubau eines Sportbades für Leistungsschwimmer und Sanierung des Kleinschwimmbeckens Holzen
    Die Verwaltung wird um Prüfung im Rahmen des Masterplan Sports (AG Bäder) gebeten, ob der Neubau eines Sportbades für Leistungsschwimmer*innen eine sinnvolle Ergänzung der Sportlandschaft Dortmund darstellen könnte, um somit den Sportstandort Dortmund mit einem Zentrum für Leistungsschwimmen zu stärken.

    Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Sanierung des Kleinschimmbeckens Holzen im Rahmen des Masterplans Sport (AG Bäder) zu prüfen und den Ausschüssen (SchulA, AKSF, AFBL) sowie der BV Hörde vorzulegen.
     
  6. Bewässerungssystem Botanischer Garten Rombergpark und Westfalenpark
    Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines Bewässerungssystems im Botanischen Garten Rombergpark und im Westfalenpark zur Bewässerung der Pflanzenbestände zu prüfen und die möglichen Kosten hierfür zu ermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist dem AKSF Ende des Jahres 2020 vorzustellen.
     
  7. Festes Personal für die Pflege des Fredenbaumparks
    Für die Pflege des Fredenbaumparks wird die Verwaltung beauftragt, festes Personal bereitzustellen und ggf. neu einzustellen. Die Schaffung eines festen Teams ist zu prüfen und soll organisatorisch bei den Sport- und Freizeitbetrieben verortet sein.
    In diesem Zusammenhang ist die Parkordnung zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.
     
  8. Errichtung gärtnerischer Elemente im Fredenbaumpark
    Die Verwaltung wird beauftragt, eine angemessene Summe zur Errichtung gärtnerischer Elemente im Fredenbaumpark bereitzustellen. Die Positionen sind aus den bestehenden Haushaltsansätzen zu decken und haushaltsneutral umzusetzen. Das Konzept soll bis Sommer vorliegen und noch in 2020 umgesetzt werden.
     
  9. Stabstelle Kultur im öffentlichen Raum
    Für die Nachfolge von Frau Dr. Pahlke in der Stabsstelle Kunst im öffentlichen Raum, soll frühzeitig die Stelle eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters besetzt werden, damit eine rechtzeitige und umfassende Einarbeitung erfolgen und ein Beitrag zur Entlastung gebracht werden kann. Die Beschäftigung der/des Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in soll dabei mit der Beschäftigung von Frau Dr. Pahlke bis zu deren Eintritt in den Ruhestand überlappen. Auf Dauer soll keine neue Stelle geschaffen werden.
     
  10. Förderschule an der Froschlake
    Die Verwaltung möge prüfen, ob der Standort der Dependance der Förderschule Froschlake "Auf der Linnert" aufgegeben werden kann, um am Standort an der Froschlake eine Gesamtertüchtigung vorzunehmen.
     
  11. Übernahme der Trägeranteile nach dem Kinderbildungsgesetz in Bestandseinrichtungen
    Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob Möglichkeiten bestehen, die Ungleichbehandlung bei der Höhe der gesetzlichen Eigenanteile der Träger sukzessive abzubauen und die Jugendhilfeaufwendungen schrittweise zu erhöhen.
     
  12. Ausbau Streetwork für wohnungslose Jugendliche
    Die konzeptionelle Neuorganisation der Arbeit der Streetwork durch die Sozial- und Jugendverwaltung soll unter dem besonderen Fokus der Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe für junge Erwachsene erfolgen. Mögliche zusätzliche personelle Bedarfe werden nach Vorliegen des Konzeptes nachgesteuert.
     
  13. Ausweitung der Angebote zur frühkindlichen Förderung durch die Präventionsfachstelle
    Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie viele Kinder ohne frühkindliche Bildungsangebote in den Quartieren leben. Zur Verbesserung der Chancengleichheit sollen in den Aktionsräumen bedarfsgerechte, niederschwellige Sprachangebote für die Kinder ab dem 3. Lebensjahr angeboten werden, die nicht von den  Betreuungsangebote in Kitas oder vergleichbaren Bildungs- und Betreuungsangeboten profitieren.
    Ziel der Maßnahme muss sein, dass alle Kinder bei der Einschulung über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
     
  14. Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
    Die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger werden ab 2020 zur auskömmlichen Finanzierung der Personalbedarfe nach Prüfung durch die Jugendverwaltung angemessen um max. 300.000 Euro erhöht. Die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist zu berücksichtigen.
     
  15. Seniorenbegegnungsstätten Marten
    Die Einstellung der langjährigen Förderung der Landeszentralstelle der ZWAR e.V. durch die Landesregierung zum 31.12.2019 hat Auswirkungen auf die ehrenamtlichen Angebote der ZWAR-Gruppen in Dortmund.
    Die Verwaltung wird aufgefordert, die Umsetzung eines neuen Konzepts für die Seniorenbegegnungsstätte Marten mit dem ZWAR e.V. zu vereinbaren. Dabei ist auch die Frage der Mitgliedschaft von ZWAR e.V. in einem Verband der freien Wohlfahrtspflege zu klären.
    Für das neue Konzept sind Mittel für die Raumkosten der Seniorenbegegnungsstätte (ca. 21.000 Euro) und Personal- und Sachkosten in Höhe von 68.000 Euro bereitzustellen. Die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist zu berücksichtigen.
     
  16. Seniorenbegegnungsstätten Südost/Gartenstadt
    Zudem wird die Verwaltung gebeten, zur Weiterführung der Arbeit der Seniorenbegegnungsstätte Südost/Gartenstadt die Überführung der Trägerschaft des Begegnungszentrums auf einen Kooperationspartner der Wohlfahrtsverbände zu veranlassen und die vom Rat beschlossene Finanzierung für die Raumkosten fortzuführen (DS 08372-07). Zusätzlich ist die Erhöhung der bislang erfolgten Mietkostenübernahme in Höhe von 17.000 Euro um 3.000 Euro auf 20.000 Euro jährlich erforderlich. Darüber hinaus ist die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 zu berücksichtigen.
     
  17. Machbarkeitsstudie zur Umsetzung einer Diamorphin-Vergabe in städtischer Trägerschaft
    Die Verwaltung wurde vom ASAG beauftragt, im Jahr 2020 eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung einer Diamorphin-Vergabe in städtischer Trägerschaft in Auftrag zu geben. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel, z. B. für externe Dienstleistungen, sollen dem Gesundheitsamt in Höhe von bis zu 100.000 € im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
     
  18. Ausweitung der Kostenerstattung für Kinder, die Anspruch aus Leistungen des Landeshärtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ haben
    In Deutschland ist der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen immer noch sehr abhängig von der sozialen Lage der Eltern. Für die Kinder, die nach dem Landeshärtefallfond „Alle Kinder essen mit“ anspruchsberechtigt sind, sollen im Rahmen einer freiwilligen Leistung der Stadt Dortmund alle BuT-Leistungen, auf Antrag nach den geltenden Richtlinien, gewährt werden. Dies betrifft derzeit ca. 60 Kinder.

    Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob eine Ausweitung für weitere Härtefälle vorgenommen werden kann. Der Haushalt des Sozialamtes ist um die erforderlichen Sachkosten in Höhe von ca. 72.000 Euro pro Jahr aufzustocken. Es ist zu prüfen, inwieweit zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich sind.
     
  19. Aufstockung des Fonds zur Förderung des Ehrenamtes bei der FreiwilligenAgentur Dortmund
    Zur weiteren Unterstützung der Ehrenamtskultur in Dortmund wird der Förderfond zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zum 01.01.2020 von bisher 25.000 Euro auf 50.000 Euro p.a. aufgestockt.
     
  20. Erarbeitung eines Konzepts zur Organisation der Landschaftspflege, Pflege von A+E-Flächen (Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) sowie für Flächen von CEF-Maßnahmen (Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion)
    Zur Organisation der Landschaftspflege, der Pflege der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Flächen für CEF-Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, in dem dargestellt wird, wie die Pflege der Flächen personell und finanziell organisiert werden kann, damit eine dauerhafte nachhaltige Pflege gesichert ist.
    Das Konzept soll dem AUSW im ersten Quartal 2021 vorgestellt werden.
     
  21. Konzept zur Weiterentwicklung der H-Bahn
    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung bzw. Erweiterung der H-Bahn zu erarbeiten und dem AUSW vorzulegen. Hierbei sollen sowohl kurzfristige Erweiterungspotentiale wie die Verlängerung zum 'Weißen Feld', aber auch Potentiale wie die Verlängerung Richtung Bahnhof Barop oder auch die Verknüpfung zum ehemaligen HSP-Gelände (Smart-Rhino) mit untersucht werden.
     
  22. Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Fachbereich 13 (Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement) ab dem Jahr 2020 dauerhaft 15.000 Euro für Maßnahmen der präventiven Physiotherapie zur Verfügung zu stellen.
     
  23. Deeskalationstraining und Selbstverteidigung
    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Fachbereich 13 (Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement) für die Jahre 2020/21 je 10.000 Euro für die Umsetzung des Pilotprojekts zum Deeskalationstraining und Selbstverteidigung zur Verfügung. Einen Zwischenbericht gibt der Fachbereich 13 in der zweiten Jahreshälfte 2020 im APO.
     
  24. B2RUN
    Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die sportlichen Leistungen der Beschäftigten an und ist stolz auf die Erfolge. Ab dem Jahr 2020 werden dem Fachbereich 13 (Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement) dauerhaft 30.000 Euro für Maßnahmen (z. B. Übernahme der Teilnahmegebühr, Organisation, Trikots, Prämien) im Zusammenhang mit dem B2RUN zur Verfügung gestellt.
     
  25. Budgeterhöhung der Kooperationsstelle Vielfalt, Toleranz und Demokratie
    Die anwachsende Gewalt durch Rechtsextremismus bedingt eine Verstetigung der Aufgaben für Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Stabsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie zur Verstetigung der Aufgaben (z. B. Maßnahmen in den Bereichen Dorstfeld) ab dem Jahr 2020 zusätzlich 75.000 Euro dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Bund und Land bleiben in der Pflicht, den Kommunen strukturell unter die Arme zu greifen. Insbesondere hält die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund ihre Forderung aufrecht, dass die Kommunen von Bund und Land dauerhaft und vollständig von den Sozialkosten entlastet werden müssen.

 

„Der Haushalt der Stadt Dortmund ist wie in den Vorjahren ausgeglichen. Das prognostizierte Defizit wäre nicht vorhanden, wenn wir nicht noch immer von Bund und Land an vielen Stellen Aufgaben ohne Finanzausgleich übernehmen müssten“, führt Heinz-Dieter Düdder auf.